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Gesellschaftsrecht

Beratung, Gestaltung und Begleitung von Gründung bis zum Exit, wie etwa bei Rechtsformwahl, Holding und Holdingstrukturierung, Kapitalmaßnahmen und Finanzierungsrunden, Secondaries und Buyouts, Corporate Finance, Corporate Governance, Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Gesellschafterversammlungen, Mergers & Acquisition, Organ- und Managementberatung, Mitarbeiterbeteiligungen, Private Equity, Venture-Capital.

Im Bereich des klassischen Gesellschaftsrechts beraten wir zu allen Fragen in Bezug auf Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die KG, dieGmbH & Co. KG, die UG (haftungsbeschränkt), sowie zur AG und zu Stiftungen.


Im Rahmen der laufenden Beratung unterstützen wir regelmäßig Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat bei der ordnungsgemäßen Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten, insbesondere im Zusammenhang mit

  • dem Erstellen von gesellschaftsrechtlichen Dokumenten (beispielsweise Satzungen, Verträge, Beschlüssen.),
  • der Einladung und Durchführung von Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen,
  • der rechtlichen Beurteilung der Pflichtgemäßheit organschaftlichen Handels und
  • dem Erstellen von Gutachten zu ausgewählten Rechtsfragen.


Neben der laufenden Beratung liegt unser Fokus in der Begleitung von Transaktionen und einzelner Projekte wie beispielsweise

  • dem Erwerb oder der Veräußerung von Gesellschaften oder Betriebsteilen,
  • der Umwandlung oder der Restrukturierung von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen,
  • der Finanzierung von Wachstumsorientierten Unternehmen und
  • der Strukturierung von Vermögen in der Vorsorge. bzw. Nachfolgeplanung.

Im Falle von Streitigkeiten beraten und vertreten wir insbesondere bei

  • der Anfechtung von Beschlüssen,
  • der Abwehr von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen und
  • Auseinandersetzungsklagen.

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